V 2-642-M
Wasserrecht;
Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Erlaubnis nach Art. 15 Bay.Wassergesetz –neu-
Herr Josef Wittmann und Herr Martin Eichstetter beantragen beim Landratsamt Kelheim eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser aus zwei Brunnen auf dem Grundstück Fl.Nr. 404, Gemarkung Steinbach. Das Zutagefördern von Grundwasser dient der Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen (50 ha Hopfengärten). Die max. Jahresentnahmemenge wird auf 50.000 m3 festgelegt.
Nach § 25 Abs. 12 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung -neu-, Art. 81 Bayer. Wassergesetz -neu-, §§ 3 a, 3 d des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung -alt- (UVPG -alt-) i. V. m. Nr. 13.5 der Anlage 1 zum UVPG -alt-, Art. 83 Abs. 3 Satz 1 BayWG -alt- i. V. m. Anlage III I. Teil Nr. 13.5.2 zum BayWG -alt-, Art. 81 BayWG -neu- ist für das Vorhaben im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage III II. Teil zum BayWG -alt- festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und deshalb die Verpflichtung zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Im vorliegenden Fall ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.
Die standortbezogene Vorprüfung im Einzelfall hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des UVPG ist daher nicht erforderlich.
Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Umweltrecht wird unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens – ohne die zusätzlichen, im wesentlichen verfahrensrechtlichen Anforderungen des UVPG – überprüft.
Die Feststellung wird hiermit bekannt gemacht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar (Art. 83 Abs. 3 Satz 2 und 3 BayWG-alt-).
Nähere Informationen können im Landratsamt Kelheim – Sachgebiet Wasserrecht – Zimmer 107 im Dienstgebäude Hemauer Str. 48, 93309 Kelheim, eingeholt werden.
Kelheim, 07.06.2010
Landratsamt
Rosenmüller
Oberregierungsrat
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